Berechtigung zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege nach den gesundheits- und krankenpflegerechtlichen Bestimmungen des Bundes.
Sämtliche Tätigkeiten, die im Berufsfeld eines/einer Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegers/in vorgesehen sind, insbesondere eine aktivierende Pflege nach dem jeweiligen Pflegekonzept.
Vertragsbedienstete/r in der Funktionslaufbahn GD 15.6 (+Pflegezuschlag) nach Oö. GDG 2002
Die konkrete Einstufung ergibt sich u.a. aus allenfalls anrechenbaren Vordienstzeiten. Aufnahmen zum SHV Perg erfolgen in ein Vertragsbedienstetenverhältnis nach den Bestimmungen des Oö. GDG (befristet und unbefristet)
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
BESONDERE Aufnahmevoraussetzungen