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Kinder- und Jugendhilfe

Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe hat Hilfe, Schutz und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und deren Familien zu leisten, wenn es das Kindeswohl erfordert. Sie ist verantwortlich für die Sicherstellung der notwendigen präventiven und interventionellen Angebote, entweder durch den öffentlichen Kinder- und Jugendhilfeträger selbst oder in Kooperation mit freien Kinder- und Jugendhilfeträgern.

Die Kosten der vom Kinder- und Jugendhilfeträger gesetzten Maßnahmen hat der Sozialhilfeverband (gemäß Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014) zu tragen.

Kosten fallen bei folgenden Leistungen an: 

  • Volle Erziehung (Unterbringung in Heimen oder bei Pflegeeltern
  • Unterstützung der Erziehung (z.B.: Lernhifle, Einzelbetreuung, Sozialpädagogische Familienhilfe, etc.)

Die Bezirksverwaltungsbehörde hat auch soziale Dienste einzurichten, für die im Bezirk ein Bedarf besteht. Die Kosten für die sozialen Dienste, wie ein Familien- und Sozialzentrum, Förderung der sozialen Integration Minderjähriger, Erholung und Entlastung von Familien, etc., hat wiederum der Sozialhilfeverband zu tragen

Kinder- und Jugendhilfe Oberösterreich - weitere Informationen unter: