Die Gesundheit unserer Bewohnerinnen und Bewohner liegt uns sehr am Herzen.
Wir ersuchen Sie daher um Einhaltung der allgemeinen Hygiene-, Sicherheits- und Abstandsvorschriften.
Für Besucherinnen und Besucher gelten derzeit folgende COVID-Maßnahmen:
- Einhaltung und Erbringung eines 3-G-Nachweis über (§2 Abs. 2. COVID-19-BMV) sowie die Möglichkeit einer Antigentestung vor Eintritt des Hauses (Selbsttestung vor Ort)
- Bei Eintritt des Hauses muss durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit telefonisch oder vor Ort zur Verfügung.
Danke für Ihr Verständnis!