Berechtigung zur Ausübung des Berufsbildes der Pflegefachassistenz nach den gesundheits- und krankenpflegerechtlichen Bestimmungen des Bundes.
BESONDERE Aufnahmevoraussetzungen
Sämtliche Tätigkeiten, die im Berufsfeld eines/einer Pflegefachassistenten/in vorgesehen sind, insbesondere eine aktivierende Pflege nach dem jeweiligen Pflegekonzept.
Vertragsbedienstete/r in der Funktionslaufbahn GD 18.11 + Pflegezuschlag nach Oö. GDG 2002.
Die konkrete Einstufung ergibt sich u.a. aus allenfalls anrechenbaren Vordienstzeiten. Aufnahmen zum SHV Perg erfolgen in ein Vertragsbedienstetenverhältnis nach den Bestimmungen des Oö. GDG (befristet oder unbefristet).
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
BESONDERE Aufnahmevoraussetzungen