Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen

  • Persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
  • Vorlage eines Berufsausweises über die Eintragung im Gesundheitsberuferegister nach dem Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG)
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Österreichische Staatsbürgerschaft, wobei diese Voraussetzung nach § 17 Abs. 2 Oö. GDG iVm § 2 Z 2 bis 4 Oö. BAG auch durch eine rechtsgültige Anerkennung von Berufsqualifikationen für Drittstaatsangehörige nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften oder durch die Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen Österreich aufgrund von Staatsverträgen im Rahmen der europäischen Integraion dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern erfüllt wird.
  • Für nicht österreichische Stattsbürger/innen (bzw. diesen Gleichgestellten) Nachweis einer Beschäftigungsbewilligung (zuständig ist dafür das Arbeitsmarktservice)
  • Männliche Bewerber müssen grundsätzlich den Präsenz- oder Zivildienst abgeleistet haben 

 

BESONDERE Aufnahmevoraussetzungen

  • Einverständnis zur Leistung eines (unregelmäßigen) Turnusdienstes mit Wechsel- u. geteilten Diensten mit Wochenend-, Feiertags- und Nachtdiensten sowie mit Bereitschaftsdiensten.
  • Bereitschaft zur Weiterbildung und eventueller Mehrdienstleistung
  • Psychologisches Einfühlungsvermögen und Toleranz für ältere Menschen mit Betreuungs- bzw. Pflegebedarf
  • Hohe Sensibilität für sich ändernde soziale Aufgabenstellungen
  • Gutes und freundliches Auftreten, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Beobachtungsgabe, Engagement, Verantwortungsbewusststein, Flexibilität, Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit